Carispfo

20. Mai 2010

Die Wertpapiere

Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht in der Weise verbrieft, dass das Recht aus der Urkunde gegenüber dem Schuldner nur geltend gemacht werden kann, wenn der Inhaber der Urkunde diese dem Schuldner vorlegt. Eine Urkunde dient der Sichtbarmachung und als Nachweis eines Rechtes. Ohne den Besitz der Urkunde kann das darin verbriefte Recht nicht geltend gemacht werden. (weiterlesen…)

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